AGB
AGB
§ 1
Alle Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und basieren auf den Informationen, die uns von unseren Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden. Bezüglich der vertragsrelevanten Objekte ist MainImmo Immobilien daher auf die Auskünfte des Verkäufers, Vermieters, Bauherren, Bauträgers sowie der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Des Weiteren kann MainImmo Immobilien keine Gewähr für die Objekte und die Bonität der Eigentümer oder Interessenten übernehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Geschäftsverbindungen bedeuten die Erteilung eines Auftrags und die Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Unsere Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den Gebräuchen unseres Berufsstandes.
§ 2
MainImmo Immobilien berechnet grundsätzlich dem Kunden/Auftraggeber alle Beratungsleistungen mit einem Stundensatz von 119,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu den Beratungsleistungen zählen alle Honorarleistungen, die nicht durch eine Provisionszahlung abgedeckt sind, sei es, weil keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden/Auftraggeber und MainImmo Immobilien getroffen wurde oder weil kein Kauf-/Mietvertragsabschluss zwischen dem Kunden/Auftraggeber und einer dritten Person zustande gekommen ist. Die Erstberatung ist für den Kunden/Auftraggeber kostenfrei, sofern daraus mindestens ein Folgegeschäft zwischen dem Kunden/Auftraggeber und MainImmo Immobilien entsteht. Sollte innerhalb von 4 Wochen nach der Erstberatung keine weitere Zusammenarbeit zwischen dem Kunden/Auftraggeber und MainImmo Immobilien zustande kommen oder sich keine Folgegeschäfte ergeben, wird die Erstberatung ebenfalls mit einem Stundensatz von 119,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
§ 3
Die Weitergabe vertraulicher Angebotsdaten an Dritte ist nicht gestattet und macht den Kunden provisionspflichtig, sollte es dadurch zu einem Kauf- oder Mietvertragsabschluss kommen. Die Angebote von MainImmo Immobilien sind für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über unsere Angebote ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MainImmo Immobilien gestattet. Kommt aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Angebots ein Vertrag zwischen dem Dritten und dem Verkäufer zustande, schuldet der Auftraggeber MainImmo Immobilien die Provision (ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten – siehe § 6 –).
§ 4
Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über MainImmo Immobilien einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf MainImmo Immobilien Bezug zu nehmen und MainImmo Immobilien über das Ergebnis zu informieren. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Besichtigung nur im Einvernehmen mit MainImmo Immobilien und dem Verkäufer/Vermieter vorgenommen werden.
§ 5
Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, hat er dies MainImmo Immobilien unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, gelten der Nachweis und die Verhandlung von MainImmo Immobilien als ursächlich für den Vertragsabschluss.
§ 6
Angebote von MainImmo Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt vorbehalten.
§ 7
Mit dem Abschluss eines durch Nachweis oder Vermittlung von MainImmo Immobilien zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrags (direkt oder indirekt) wird eine Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision in Höhe von 7,14% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises bei Kaufverträgen fällig (der Verkäufer zahlt 7,14% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises oder eine hälftige Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer in Höhe von jeweils 3,57% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises). Bei der Wohnungsvermietung beträgt die Provision das 2,0-fache der Monats- Nettokaltmiete (die Provision zahlt der Besteller der Dienstleistung), bei gewerblichen Vermietungen das 3,0-fache der Monats- Nettokaltmiete, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig am Tag des Vertragsabschlusses. Bei Vermittlungen von Pachtobjekten werden 10 % der Jahrespacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Nachweis- oder Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt. Für Maklerverträge mit MainImmo Immobilien gelten bezüglich der Höhe und Aufteilung (zwischen Verkäufer bzw. Vermieter und Käufer bzw. Mieter) grundsätzlich die jeweils ortsüblichen Provisionsbedingungen für Immobilienmakler. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den im überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Sollte ein Kauf- oder Mietvertrag durch Verschulden des Verkäufers/Vermieters oder Käufers/Mieters rückabgewickelt werden, entstehen dem Verursacher keine Schadensregressansprüche gegenüber MainImmo Immobilien. In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch von MainImmo Immobilien bestehen.
§ 8
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Offenbach am Main.
§ 9
Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Alle Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und basieren auf den Informationen, die uns von unseren Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden. Bezüglich der vertragsrelevanten Objekte ist MainImmo Immobilien daher auf die Auskünfte des Verkäufers, Vermieters, Bauherren, Bauträgers sowie der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Des Weiteren kann MainImmo Immobilien keine Gewähr für die Objekte und die Bonität der Eigentümer oder Interessenten übernehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Geschäftsverbindungen bedeuten die Erteilung eines Auftrags und die Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Unsere Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den Gebräuchen unseres Berufsstandes.
§ 2
MainImmo Immobilien berechnet grundsätzlich dem Kunden/Auftraggeber alle Beratungsleistungen mit einem Stundensatz von 119,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu den Beratungsleistungen zählen alle Honorarleistungen, die nicht durch eine Provisionszahlung abgedeckt sind, sei es, weil keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden/Auftraggeber und MainImmo Immobilien getroffen wurde oder weil kein Kauf-/Mietvertragsabschluss zwischen dem Kunden/Auftraggeber und einer dritten Person zustande gekommen ist. Die Erstberatung ist für den Kunden/Auftraggeber kostenfrei, sofern daraus mindestens ein Folgegeschäft zwischen dem Kunden/Auftraggeber und MainImmo Immobilien entsteht. Sollte innerhalb von 4 Wochen nach der Erstberatung keine weitere Zusammenarbeit zwischen dem Kunden/Auftraggeber und MainImmo Immobilien zustande kommen oder sich keine Folgegeschäfte ergeben, wird die Erstberatung ebenfalls mit einem Stundensatz von 119,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
§ 3
Die Weitergabe vertraulicher Angebotsdaten an Dritte ist nicht gestattet und macht den Kunden provisionspflichtig, sollte es dadurch zu einem Kauf- oder Mietvertragsabschluss kommen. Die Angebote von MainImmo Immobilien sind für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über unsere Angebote ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MainImmo Immobilien gestattet. Kommt aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Angebots ein Vertrag zwischen dem Dritten und dem Verkäufer zustande, schuldet der Auftraggeber MainImmo Immobilien die Provision (ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten – siehe § 6 –).
§ 4
Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über MainImmo Immobilien einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf MainImmo Immobilien Bezug zu nehmen und MainImmo Immobilien über das Ergebnis zu informieren. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Besichtigung nur im Einvernehmen mit MainImmo Immobilien und dem Verkäufer/Vermieter vorgenommen werden.
§ 5
Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, hat er dies MainImmo Immobilien unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, gelten der Nachweis und die Verhandlung von MainImmo Immobilien als ursächlich für den Vertragsabschluss.
§ 6
Angebote von MainImmo Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt vorbehalten.
§ 7
Mit dem Abschluss eines durch Nachweis oder Vermittlung von MainImmo Immobilien zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrags (direkt oder indirekt) wird eine Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision in Höhe von 7,14% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises bei Kaufverträgen fällig (der Verkäufer zahlt 7,14% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises oder eine hälftige Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer in Höhe von jeweils 3,57% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises). Bei der Wohnungsvermietung beträgt die Provision das 2,0-fache der Monats- Nettokaltmiete (die Provision zahlt der Besteller der Dienstleistung), bei gewerblichen Vermietungen das 3,0-fache der Monats- Nettokaltmiete, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig am Tag des Vertragsabschlusses. Bei Vermittlungen von Pachtobjekten werden 10 % der Jahrespacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Nachweis- oder Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt. Für Maklerverträge mit MainImmo Immobilien gelten bezüglich der Höhe und Aufteilung (zwischen Verkäufer bzw. Vermieter und Käufer bzw. Mieter) grundsätzlich die jeweils ortsüblichen Provisionsbedingungen für Immobilienmakler. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den im überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Sollte ein Kauf- oder Mietvertrag durch Verschulden des Verkäufers/Vermieters oder Käufers/Mieters rückabgewickelt werden, entstehen dem Verursacher keine Schadensregressansprüche gegenüber MainImmo Immobilien. In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch von MainImmo Immobilien bestehen.
§ 8
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Offenbach am Main.
§ 9
Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
